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Altersvorsorgedepot 2027

Das neue Altersvorsorgedepot 2027

Die staatlich geförderte Altersvorsorge – einfach erklärt für unsere Kunden

Was ändert sich?

Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Förderung für neue Verträge. Die Zertifizierung der neuen Produkte erfolgt ab Januar 2027 durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Mehr Renditechancen Anlage in Fonds und/oder ETFs – je nach Produktvariante bis Risikoklasse 5.
Mehr Förderung Bis zu 540 € Grundzulage, 300 € je Kind und 200 € Berufseinsteigerbonus.
Weniger Bürokratie Professionalisierte Zulagenverwaltung.
Neue Förderkreise Neu: Selbstständige, Freiberufler und Pflichtmitglieder in Versorgungswerken.

Die staatliche Förderung im Detail

Leistung Regelung ab 2027
Grundförderung – Stufe 1 50 Cent je eingezahltem Euro bei Zahlungen bis 360 € pro Jahr – bis zu 180 € Zulage.
Grundförderung – Stufe 2 25 Cent je eingezahltem Euro bei Zahlungen von 361 € bis 1.800 € pro Jahr.
Maximale Grundzulage 540 € pro Jahr bei 1.800 € Eigenbeitrag
Mindesteigenbeitrag 120 € pro Jahr (10 € monatlich), um Zulagen zu erhalten.
Maximale Einzahlung 6.840 € pro Jahr können eingezahlt werden. Förderwirksam sind davon jedoch nur die ersten 1.800 € Eigenbeitrag.
Kinderzulage 300 € je Kind und Jahr – Voraussetzung ist ein Eigenbeitrag von mindestens 25 € monatlich.
Berufseinsteigerbonus Einmalig 200 € für Personen unter 25 Jahren.
Günstigerprüfung Bleibt bestehen und kann zusätzlich zu den Zulagen zu einem Steuervorteil führen.

Wer ist förderberechtigt?

Gruppe Förderfähigkeit ab 01.01.2027 Bewertung
Angestellte und Beamte Förderberechtigt wie bisher. unverändert
Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler Neu förderberechtigt. neu geöffnet
Pflichtmitglieder in Versorgungswerken Neu förderberechtigt. neu geöffnet
Mittelbar förderberechtigter Ehegatte Die mittelbare Förderung bleibt bestehen, jedoch mit maximal 175 € Förderung pro Jahr. Wichtig: Eine Förderung erfolgt nur, wenn beide Ehegatten im gleichen System sind. mit Einschränkungen

Die drei Produktvarianten im Überblick

Merkmal 1. Altersvorsorgedepot 2. Standard-Depot 3. Versicherungslösung
Garantie Ohne Garantie Ohne Garantie Wählbar: 0 %, 80 % oder 100 %
Anlage Fonds und/oder ETFs wählbar, bis Risikoklasse 5. Zwei Fonds wählbar, sicherheitsorientiert. Fonds und/oder ETFs wählbar.
De-Risking Keine Pflicht zum De-Risking. Automatisches De-Risking vor Rentenbeginn. De-Risking vorgesehen.
Kosten Anbieterabhängig Effektivkosten maximal 1 % Anbieterabhängig, inklusive kostenfreiem Switch und Shift.
Anbieterpflicht – Jeder Anbieter muss diese Variante anbieten – auch Versicherer. –
Auszahlung ab Rentenbeginn Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr Wahlmöglichkeit: Auszahlplan, lebenslange Rente oder Hybridrente.
Hinweis zum Auszahlplan: Der Auszahlplan bleibt auch in der Auszahlphase fondsgebunden und unterliegt damit Marktschwankungen. Bei einem negativen Marktverlauf kann die Auszahlung reduziert werden oder vollständig entfallen.

Vorteile der Versicherungslösung

  • Auch ohne Garantie möglich
  • Lebenslange Rente möglich
  • Professionalisierte Zulagenverwaltung
  • Kostenfreier Switch und Shift von Fonds und ETFs
  • Wohnwirtschaftliche Verwendung bereits inkludiert

Auszahlung und Wechselmöglichkeiten

Thema Regelung Bewertung
Kapitalentnahme 30 % des Kapitals können zu Rentenbeginn weiterhin entnommen werden. flexibel
Anbieterwechsel Weiterhin möglich – mit maximal 150 € Verwaltungskosten. geregelt
Wichtig – Bestandsschutz:
Alle bestehenden Riester-Renten haben Bestandsschutz. Dieser Bestandsschutz entfällt bei einem Wechsel in das neue System unwiderruflich. Ein Wechsel kann nicht rückgängig gemacht werden.

Bitte lassen Sie Ihren Vertrag vor einer Entscheidung sorgfältig prüfen.

Empfehlung für das Gespräch

Kurzfazit: Das neue System bietet deutlich höhere Förderung und mehr Flexibilität. Ein Wechsel kann insbesondere für Sparer mit langer Ansparphase und Einzahlungen bis 1.800 € pro Jahr interessant sein.

Kunden nahe der Auszahlungsphase oder mit besonders günstigen Altverträgen sollten den Bestandsschutz sorgfältig abwägen. Nach einem Wechsel ist dieser unwiederbringlich verloren.

Empfohlenes Vorgehen: Riester-Verträge nicht vorschnell kündigen oder übertragen. Lassen Sie jetzt prüfen, ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist.

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Alle Angaben zum Altersvorsorge-Reformgesetz – Anwendung ab 01.01.2027, Zertifizierung der Produkte durch das Bundeszentralamt für Steuern ab Januar 2027. Angaben ohne Gewähr. Konkrete zertifizierte Produktangebote und Anbieterkonditionen stehen noch nicht abschließend fest.
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