Die staatlich geförderte Altersvorsorge – einfach erklärt für unsere Kunden
Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Förderung für neue Verträge. Die Zertifizierung der neuen Produkte erfolgt ab Januar 2027 durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
| Leistung | Regelung ab 2027 |
|---|---|
| Grundförderung – Stufe 1 | 50 Cent je eingezahltem Euro bei Zahlungen bis 360 € pro Jahr – bis zu 180 € Zulage. |
| Grundförderung – Stufe 2 | 25 Cent je eingezahltem Euro bei Zahlungen von 361 € bis 1.800 € pro Jahr. |
| Maximale Grundzulage | 540 € pro Jahr bei 1.800 € Eigenbeitrag |
| Mindesteigenbeitrag | 120 € pro Jahr (10 € monatlich), um Zulagen zu erhalten. |
| Maximale Einzahlung | 6.840 € pro Jahr können eingezahlt werden. Förderwirksam sind davon jedoch nur die ersten 1.800 € Eigenbeitrag. |
| Kinderzulage | 300 € je Kind und Jahr – Voraussetzung ist ein Eigenbeitrag von mindestens 25 € monatlich. |
| Berufseinsteigerbonus | Einmalig 200 € für Personen unter 25 Jahren. |
| Günstigerprüfung | Bleibt bestehen und kann zusätzlich zu den Zulagen zu einem Steuervorteil führen. |
| Gruppe | Förderfähigkeit ab 01.01.2027 | Bewertung |
|---|---|---|
| Angestellte und Beamte | Förderberechtigt wie bisher. | unverändert |
| Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler | Neu förderberechtigt. | neu geöffnet |
| Pflichtmitglieder in Versorgungswerken | Neu förderberechtigt. | neu geöffnet |
| Mittelbar förderberechtigter Ehegatte | Die mittelbare Förderung bleibt bestehen, jedoch mit maximal 175 € Förderung pro Jahr. Wichtig: Eine Förderung erfolgt nur, wenn beide Ehegatten im gleichen System sind. | mit Einschränkungen |
| Merkmal | 1. Altersvorsorgedepot | 2. Standard-Depot | 3. Versicherungslösung |
|---|---|---|---|
| Garantie | Ohne Garantie | Ohne Garantie | Wählbar: 0 %, 80 % oder 100 % |
| Anlage | Fonds und/oder ETFs wählbar, bis Risikoklasse 5. | Zwei Fonds wählbar, sicherheitsorientiert. | Fonds und/oder ETFs wählbar. |
| De-Risking | Keine Pflicht zum De-Risking. | Automatisches De-Risking vor Rentenbeginn. | De-Risking vorgesehen. |
| Kosten | Anbieterabhängig | Effektivkosten maximal 1 % | Anbieterabhängig, inklusive kostenfreiem Switch und Shift. |
| Anbieterpflicht | – | Jeder Anbieter muss diese Variante anbieten – auch Versicherer. | – |
| Auszahlung ab Rentenbeginn | Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr | Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr | Wahlmöglichkeit: Auszahlplan, lebenslange Rente oder Hybridrente. |
| Thema | Regelung | Bewertung |
|---|---|---|
| Kapitalentnahme | 30 % des Kapitals können zu Rentenbeginn weiterhin entnommen werden. | flexibel |
| Anbieterwechsel | Weiterhin möglich – mit maximal 150 € Verwaltungskosten. | geregelt |
Kurzfazit: Das neue System bietet deutlich höhere Förderung und mehr Flexibilität. Ein Wechsel kann insbesondere für Sparer mit langer Ansparphase und Einzahlungen bis 1.800 € pro Jahr interessant sein.
Kunden nahe der Auszahlungsphase oder mit besonders günstigen Altverträgen sollten den Bestandsschutz sorgfältig abwägen. Nach einem Wechsel ist dieser unwiederbringlich verloren.
Empfohlenes Vorgehen: Riester-Verträge nicht vorschnell kündigen oder übertragen. Lassen Sie jetzt prüfen, ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist.
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